Erfreuliche Entwicklung für die Windkraft
Nach Jahren der ernüchternden Ausschreibungen und Ausbauzahlen, kommt Schwung in die Entwicklung von Windenergie an Land.
Passend zum Ende der Ampelkoalition kann auch mal darüber geredet werden, was in den letzten Jahren richtig gemacht wurde. Eine sehr gute Nachricht ist die Entwicklung in den Ausschreibungen für Windkraftanlagen. Nach Jahren der Stagnation auf niedrigen Level, ist es der nun ehemaligen Koalition gelungen, die Windenergie wieder auf Wachstumskurs zu bringen.
Wie leicht zu sehen ist, sind die Jahre 2023 und 2024 absolute Ausreißer nach oben. Zu betonen hier ist, dass aktuell bei den Zahlen für 2024 die Ausschreibung von 2024 noch nicht berücksichtigt wurde.
Erreicht wurde dieser Anstieg durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist.
Die maßgebliche Änderung durch das Gesetz ist die Bereitstellung fehlender Flächen für Windkraftanlagen. Ziel des Gesetzes ist die Bereitstellung von insgesamt 2 % der Fläche Deutschlands für die Windenergie an Land bis Ende 2032. Hierfür werden die jeweiligen Bundesländer in die Pflicht genommen, diese Vorgaben zu erfüllen.
Wichtig zu wissen ist, dass ein Zuschlag in diesen Ausschreibungen eine Verpflichtung einschließt, die benötigten Windkraftanlagen innerhalb von 36 Monaten zu errichten. Das bedeutet, dass diese Erfolge hauptsächlich in die nächste Legislaturperiode fallen werden. Mal sehen, wer sich das dann zu Recht oder Unrecht auf die Fahne schreiben wird.